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Das Jedermannsrecht (allemansrätten) in Schweden

Verfasst/Aktualisiert: 4. Oktober 2023 | Wer schreibt hier

Grüne Wälder und viele blaue Seen: Schwedens Natur ist einmalig. Und sie liegt den Schweden besonders am Herzen. Daher dürfen sich alle in der freien Natur aufhalten, sogar auf Flächen, die anderen Menschen gehören. Das regelt das sogenannte Jedermannsrecht (allemansrätten). Es ist nicht einzigartig: Mit Ausnahme von Dänemark kennen alle skandinavischen Länder dieses Gewohnheitsrecht. Das Jedermannsrecht ist ein wichtiger Teil der schwedischen Kultur, für viele Schweden sogar ein echtes Nationalsymbol. Bei allen Freiheiten, die es gewährt, gehören jedoch auch Pflichten dazu. Wir dürfen in der Natur eben doch nicht machen, was wir wollen. Was ist erlaubt und was nicht?

Was ist das Jedermannsrecht?

Das schwedische Jedermannsrecht regelt den Umgang der Menschen mit der Natur. Die Wurzeln dieses Gewohnheitsrechts gehen bis ins Mittelalter zurück. Damals verfügte jeder Mensch über das unausgesprochene Recht, sich frei zu bewegen und sich aus der Natur selbst zu versorgen. Seit den 1940er Jahren gibt es den Begriff allemansrätten. Noch immer handelt es sich beim Jedermannsrecht um ein Gewohnheitsrecht, nicht um ein schriftlich verankertes Gesetz. Erst 1994 nahm Schweden einen kurzen Text ins Grundgesetz auf, der jedem freien Zugang zur Natur gewährt.

Welche Rechte und Pflichten bestehen?

Viele Schwedenurlauber glauben, dass sie sich dank Jedermannsrecht uneingeschränkt in der Natur bewegen können. Prinzipiell ist das auch richtig – dennoch kennt auch das Jedermannsrecht einige Einschränkungen. Wenn es auch keinen eigenen Gesetzestext gibt, sind viele der einzelnen Regelungen und Einschränkungen in anderen Gesetzen enthalten, etwa im schwedischen Naturschutzgesetz oder im Jagdgesetz.

Haltet ihr euch in der freien Natur auf, gehen damit auch Pflichten einher – in erster Linie die Pflicht zur Rücksichtnahme auf andere Menschen, Tiere und Pflanzen. Die oberste Grundregel im Jedermannrecht lautet: „Nicht stören und nichts zerstören“. Besondere Bestimmungen gelten zudem für Naturschutzgebiete und Nationalparks. Auch Kommunen und Gemeinden können das Jedermannsrecht einschränken, etwa aus Naturschutzgründen.

Vorsicht! Was dürft ihr und was nicht? Das Jedermannsrecht in zehn Punkten:

1. Grundsätzlich dürfen sich Personen in Schweden frei in der Natur bewegen. Sind Sie zu Fuß, mit dem Rad, mit Skiern oder auf dem Pferd unterwegs, können Sie auch Privatwege ohne Genehmigung benutzen. Bei aller Freiheit: Schweden ist sehr daran gelegen, die Privatsphäre anderer zu schützen. Haltet daher Abstand zu Wohnhäusern und privaten Grundstücken, öffnen Sie keine Gatter und klettern Sie nicht über Zäune, um ihren Weg fortzusetzen.

2. Seid ihr mit Hund unterwegs, müsst ihr diesen vom 1. März bis zum 20. August anleinen. Viele Schweden lassen ihre Hunde das ganze Jahr nicht ohne Leine laufen, um das Wild zu schützen und andere Wanderer nicht zu belästigen.

3. Eine Nacht dürft ihr in der freien Natur zelten – solange der Boden nicht landwirtschaftlich genutzt wird und Ihr Zelt nicht in Sichtweite eines bewohnten Hauses steht. Wollt ihr länger verweilen oder seid in der Gruppe unterwegs, solltet ihr mit dem Grundbesitzer sprechen.

4. Das Jedermannsrecht gilt nicht für Fahrzeuge. In der freien Natur dürft ihr nicht mit Motorfahrzeugen unterwegs sein. Zwar halten sich viele Schweden nicht an dieses terrängkörningslag genannte Gesetz, als Besucher solltet ihr es ihnen aber nicht gleichtun. Auf Privatwegen können motorisierte Fahrzeuge ebenfalls verboten sein.

5. Auch mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil dürft ihr nicht im freien Gelände unterwegs sein. Seid ihr mit dem Wohnwagen im Schwedenurlaub, nutzt die Campingplätze. Außerhalb davon dürft ihr maximal 24 Stunden lang an Straßenrändern oder Rastplätzen halten.

6. Seid ihr mit dem Boot auf schwedischen Seen unterwegs, dürft ihr grundsätzlich überall anlegen, eine Nacht auf dem Boot verbringen und Schwimmen. Ausnahmen gelten für Anlegestellen und an Stränden, die zu einem Privathaus gehören, außerdem in militärischen Schutzgebieten und Vogelschutzgebieten. Wollt ihr mehr als eine Nacht vor Anker liegen, fragt den Grundbesitzer um Erlaubnis.

7. Das Jedermannsrecht gewährt es euch grundsätzlich, sich aus der Natur selbst zu versorgen. Blumen, Obst und Pilze dürft ihr pflücken, solange diese nicht unter Naturschutz stehen oder auf einem Privatgrundstück wachsen. Ist das Grundstück eindeutig verlassen, dürft ihr euch aber am Baumobst bedienen. Auch hier gilt das Prinzip der Rücksichtnahme: Pflückt nur so viel, wie ihr selbst verbraucht.

8. Ihr dürft euch zwar aus der Natur bedienen – aber nicht einfach jagen oder fischen. Ohne Genehmigung fällt das auch in Schweden unter Wilderei. Jäger brauchen einen Jagdschein, Angler eine Angelkarte, die fiskekort. Eine Ausnahme gilt für Schwedens fünf größte Seen, wo jeder fischen darf: im Mälaren, Hjälmaren, Vänern, Vättern, und im Storsjön. Auch an Schwedens Meeresküste dürft ihr angeln. Verwendet aber nur Handangeln, keine Netze.

9. Wollt ihr euren Fang über dem offenen Feuer grillen, gibt es auch dafür Einschränkungen zu beachten: Verboten ist ein Lagerfeuer auf Klippen und Felsen, bei Waldbrandgefahr und bei starkem Wind. Verwendet nur totes Holz, schlagt keine Bäume oder Sträucher für Feuerholz.

10. Lasst keine Abfälle in der Natur liegen. Vergrabt euren Müll auch nicht in der Erde. Nutzt vorhandene Mülleimer oder nehmt euren Abfall mit.

Gibt es Strafen bei Verstößen gegen das Jedermannsrecht?

Da das Jedermannsrecht ein Gewohnheitsrecht ist, kennt es an sich keine Strafen. Verstoßt ihr jedoch gegen das Naturschutzgesetz oder das Jagdgesetz, können die Strafen teils empfindlich ausfallen. Mindestens ist mit Bußgeldern zu rechnen, Wilderei kann auch mit Haft bestraft werden. Das Jedermannsrecht gewährt euch zwar viele Freiheiten – gilt aber eben nicht uneingeschränkt. Nehmt Rücksicht und sorgt dafür, dass kein Schaden entsteht. Dann können alle die schwedische Natur noch lange genießen.